Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

17 / 21

§ 17
Jahresabschluss

Die Betriebsleitungen haben den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des LWL dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss vorzulegen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 114, ber. S. 180).