Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. März 2016 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Betriebssatzung für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes und des LWL-Maßregelvollzuges vom 26. Januar 1996 (GV. NRW. S. 84), die durch Satzung vom 5. Februar 2015 (GV. NRW. S. 216) geändert worden ist, außer Kraft.

Münster, den 28. Januar 2016

Dieter  G e b h a r d

Vorsitzender der

14. Landschaftsversammlung

Matthias  L ö b

Schriftführer der

14. Landschaftsversammlung

Die vorstehende Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird gemäß § 6 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Münster, den 28. Januar 2016

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 114, ber. S. 180).