Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 2

Die zusätzliche LVR-IBIK-Pauschale unterstützt, ergänzend zu den Qualifizierungsmaßnahmen der Kindertagespflegepersonen, die örtlichen Jugendämter im Sinne einer Anschubfinanzierung beim Aufbau qualitätssichernder Strukturen in der der Kindertagespflege.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. April 2016 (GV. NRW. S. 193).