Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.

 

§ 15

(1) Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte der Kursmaklerkammer. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kursmaklerkammer (§ 10 Abs. 2).

2. Die Schlichtung von Streitigkeiten unter Kursmaklerinnen oder Kursmaklern sowie, wenn beide Parteien es beantragen, zwischen Auftraggeberin oder Auftraggeber und Kursmaklerin oder Kursmakler aus dem Auftragsverhältnis. Soweit die Streitigkeiten mit der amtlichen Kursfeststellung in Zusammenhang stehen, ist die Handelsüberwachungsstelle zu beteiligen und die Börsenaufsichtsbehörde zu unterrichten.

3. Die Erhebung der in § 18 Abs. 3 genannten Beiträge und Umlagen.

4. Die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben der Kursmaklerkammer nach Maßgabe des Haushaltsplanes und die jährliche Rechnungslegung.

5. Bei Bedarf die Stellvertretung für die Kursmaklerinnen und Kursmakler zu regeln.

6. Die Einstellung und Beaufsichtigung von Hilfskräften.

(2) Der Vorstand hat das Recht, in begründeten Fällen in die geschäftlichen Unterlagen der Kursmaklerinnen und Kursmakler einzusehen sowie Auskünfte zu verlangen.

(3) Weitere Aufgaben können dem Vorstand durch Beschluß der Kursmaklerversammlung übertragen werden. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit der Vorbereitung oder Erledigung bestimmter Aufgaben beauftragen. Das Nähere regelt die Satzung.

(4) Der Vorstand hat der Kursmaklerversammlung regelmäßig zu berichten.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1995 S. 990.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.

Fn2

§ 21 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 25. Oktober 1995.