Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch GFG 2018 vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 68), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2018.

 

§ 23
Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen

Die Umlagegrundlagen zur Ermittlung der normierten Ertragskraft im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind

1. für die Kreise

a) die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden;

2. für die Städteregion Aachen

a) die Steuerkraftmesszahlen der regionsangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Gemeinden

abzüglich

c) der Steuerkraftmesszahl der Stadt Aachen und

d) der zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen;

3. für die Landschaftsverbände

a) die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden,

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und Kreise und

c) die Abrechnungsbeträge der Kreise für das Jahr 2014 nach § 7 des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2017 (GV. NRW. 2016 S. 1130).

Aufgehoben durch GFG 2018 vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 68), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2018.