Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Für den Finanzminister
der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1154).
Obsolet.