Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Geltungsbereich

Diese Reisekostenordnung regelt den Ersatz von Reisekosten für die Mitglieder des Rundfunkrats, ihre Stellvertreter/innen und die Mitglieder des Verwaltungsrats soweit sie nicht anderweitig Kostenersatz erhalten.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 31. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1203).