Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 1
Geltungsbereich
Diese Reisekostenordnung regelt den Ersatz von Reisekosten für die Mitglieder des Rundfunkrats, ihre Stellvertreter/innen und die Mitglieder des Verwaltungsrats soweit sie nicht anderweitig Kostenersatz erhalten.
In Kraft getreten am 31. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1203). |