Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Geltungsbereich

Diese Richtlinien sind eine eigenständige Regelung des Dienstordnungsrechts, die für die dienstordnungsmäßig Angestellten (im Folgenden als DO-Angestellte bezeichnet) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gelten.