Historische SGV. NRW.
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§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt im zehnten Jahr nach Inkrafttreten mit Ablauf des Monats außer Kraft, der kalendermäßig dem Monat, in dem es in Kraft getreten ist, vorangeht. Diese Verordnung gilt für alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, die nach Inkrafttreten begonnen werden.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Justizminister
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei
In Kraft getreten am 1. April 2017 (GV. NRW. S. 294). |