Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1

Die Zweigstellen Willich-Markt, Willich, Anrath und Neersen der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Stadt Willich sind auf die Stadtsparkasse Willich zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1983 S. 510.

Fn2

SGV. NW. 764.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 28. November 1983.