Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 18. November 2022 (GV. NRW. S. 1070).

 

§ 16
Zuständigkeit des Ausschusses für Medienentwicklung und Medienordnung

Der Ausschuss für Medienentwicklung und Medienordnung unterstützt und begleitet die Medienkommission in allen Fragen der Medienentwicklung, insbesondere der Konvergenz der Medien, sowie der damit im Zusammenhang stehenden Fortentwicklung der Medienordnung.

Er befasst sich insbesondere mit

- der Konvergenz von Massenkommunikation und Individualkommunikation und deren Regulierung,

- neuen Regulierungskonzepten, insbesondere zur Plattform- und Anreizregulierung,

- Grundsatzfragen des Datenschutzes,

- der Fortentwicklung der länderübergreifenden Medienaufsicht, insbesondere unter Berücksichtigung pluraler Entscheidungsstrukturen,

- Grundsatzfragen der Netzneutralität,

- Grundsatzfragen im Zusammenhang mit digitalen Diensten, die der Vermittlung zwischen eigenen oder fremden Inhalten und Nutzern dienen und strukturell relevant für die öffentliche Meinungsbildung sind,

- Informationen der Nutzer zu maßgeblichen Entwicklungen,

- der Ausschreibung und Vergabe von Forschungsprojekten im Aufgabenbereich des Ausschusses

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 21. Juli 2017 (GV. NRW. S. 678); geändert durch Satzung vom 5. Juli 2019 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 16. August 2019; Satzung vom 25. Juni 2021 (GV. NRW. S. 924), in Kraft getreten am 30. Juli 2021.
Aufgehoben durch Satzung vom 18. November 2022 (GV. NRW. S. 1074), in Kraft getreten am 17. Dezember 2022.