Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 18. November 2022 (GV. NRW. S. 1070).

 

§ 19
Zuständigkeit des Ausschusses für Vielfalt und Partizipation

Der Ausschuss für Vielfalt und Partizipation unterstützt und begleitet die Medienkommission im Bereich der Förderung von Vielfalt und Qualität im lokalen und regionalen Journalismus.

Er befasst sich insbesondere mit

- der Analyse der Rahmenbedingungen und ihrer Veränderungen,

- der Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Anreizmodellen,

- der Entwicklung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie innovativen Konzepten,

- der Vernetzung der Akteure sowie der Nutzerinnen und Nutzer und deren konkrete Beratung,

- der Förderung und Initiierung des Diskurses über die Lage und Entwicklung des Journalismus in NRW,

- der Begleitung und Weiterentwicklung der Vor Ort NRW. LfM-Stiftung für Lokaljournalismus gGmbH,

- dem Aufbau einer Kompetenzplattform,

- der Ausschreibung und Vergabe von Forschungsprojekten im Aufgabenbereich des Ausschusses

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 21. Juli 2017 (GV. NRW. S. 678); geändert durch Satzung vom 5. Juli 2019 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 16. August 2019; Satzung vom 25. Juni 2021 (GV. NRW. S. 924), in Kraft getreten am 30. Juli 2021.
Aufgehoben durch Satzung vom 18. November 2022 (GV. NRW. S. 1074), in Kraft getreten am 17. Dezember 2022.