Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Papierfabrik C. D. Haupt, Diemelstadt-Wrexen, in die Diemel, Gemarkung Scherfede, Flur 13, Flurstück 52, Stadt Warburg, Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen, und deren Überwachung ist das Regierungspräsidium in Kassel. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Oberkreisdirektor des Kreises Höxter, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1996 S. 211.

Fn2

SGV. NW. 77.