Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 1
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

(1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 auf die einzelnen Gemeinden nach dem aus Anlage 1 ersichtlichen Schlüssel aufgeteilt.

(2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 2017 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 897) anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2018 (GV. NRW. 2017 S. 1006).
Obsolet.