Historische SGV. NRW.

8 / 8 

Obsolet.

 

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 am 31. Januar 2021 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 nicht bis zum 31. Januar 2021 in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung über den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt hinaus solange fort, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2022. Die Abschlagszahlungen, die zu den in § 2 Absatz 3 Sätze 1 und 2 festgesetzten Terminen fällig werden, sind mit der ersten ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister der Finanzen

Die Ministerin für Heimat,

Kommunales, Bau und Gleichstellung

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2018 (GV. NRW. 2017 S. 1006).
Obsolet.