Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 1
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

(1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der gemäß § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung sowie der Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 2. Januar 2018 (BGBl I S. 50) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt wird. Die aus Anlage 1 ersichtlichen Schlüsselzahlen werden hiermit festgesetzt.

(2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrags für das vierte Quartal 2017 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912) anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (GV. NRW. S. 25).
Obsolet.