Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 6
Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 am 31. Januar 2021 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2021, 2022 und 2023 bis zum 1. Januar 2021 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächst möglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister der Finanzen

Die Ministerin

für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (GV. NRW. S. 25).
Obsolet.