Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 1
Name, Sitz und Bezirk

(1) Die Krankenkasse führt den Namen

AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse

und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

(2) Der Bezirk der AOK umfaßt die Region Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) des Landes Nordrhein-Westfalen.

(3) Die AOK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.