Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 6
Art und Umfang der Leistungen

Die Versicherten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung in Anspruch nehmen:

1. Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten

2. bei Krankheit

a) Krankenbehandlung, insbesondere

- ärztliche Behandlung

- zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz

- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

- häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

- Krankenhausbehandlung

- medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sowie Belastungserprobung und Arbeitstherapie

b) Krankengeld

3. bei Schwerpflegebedürftigkeit häusliche Pflegehilfe

4. bei Schwangerschaft und Mutterschaft

- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln

- stationäre Entbindung

- häusliche Pflege und Haushaltshilfe

- Mutterschaftsgeld

- Entbindungsgeld

5. Hilfe zur Familienplanung und Leistungen bei nicht rechtswidriger Sterilisation und bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch

6. Sterbegeld

7. Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind