Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 28
Organisationsstruktur

(1) Die AOK gliedert sich in

- eine zentrale Ebene (Direktion)

und

- eine regionale Ebene (Regionaldirektionen).

(2) Die bisher selbständigen 26 AOKs im Rheinland werden mit Wirkung vom 1. 4. 1994 an als Regionaldirektionen der AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse geführt. Zahl und Abgrenzungen der Regionaldirektionen sind den Erfordernissen des Marktes anzupassen, wenn dies aus unternehmenspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig ist.

(3) In den Regionaldirektionen werden Geschäftsstellen unterhalten, deren Zahl sich an den Erfordernissen einer kundennahen Betreuung der Versicherten und deren Arbeitgeber orientiert.