Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 35
Entschädigung und Haftung der Organmitglieder
und der Mitglieder der Regionalbeiräte

(1) Die Organmitglieder sowie die Mitglieder der Regionalbeiräte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(2) Die Entschädigung nach § 41 SGB IV richtet sich nach der als Anhang 1 beigefügten Regelung, die Bestandteil der Satzung ist.

(3) Die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der Mitglieder der Regionalbeiräte richtet sich nach § 42 SGB IV.

Achter Abschnitt:
Verwaltung der Mittel