Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 38
Ausgleichsverfahren
nach dem Zweiten Abschnitt des LFZG

Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den näheren Bestimmungen des Anhangs 2 dieser Satzung.

Zehnter Abschnitt:
Bekanntmachungen und Inkrafttreten