Historische SGV. NRW.
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Obsolet.
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§ 38
Ausgleichsverfahren
nach dem Zweiten Abschnitt des LFZG
Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den
näheren Bestimmungen des Anhangs 2 dieser Satzung.
Zehnter Abschnitt:
Bekanntmachungen und Inkrafttreten