Historische SGV. NRW.
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§ 1
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Preußisch Oldendorf, Kreis Minden-Lübbecke, Land Nordrhein-Westfalen, und der Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Land Niedersachsen, über die Übernahme des Feuerschutzes und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen für den Ortsteil Büscherheide der Gemeinde Bad Essen ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden zuständig.
GV. NW. 1976 S. 163. |
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SGV. NW. 202. |
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GV. NW. ausgegeben am 20. Mai 1976. |