Historische SGV. NRW.

23 / 34

Aufgehoben durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1009), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.

 

§ 23
Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen

Die Umlagegrundlagen zur Ermittlung der normierten Ertragskraft im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind

1. für die Kreise

a) die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden,

2. für die Städteregion Aachen

a) die Steuerkraftmesszahlen der regionsangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Gemeinden abzüglich

c) der Steuerkraftmesszahl der Stadt Aachen und

d) der zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen und

3. für die Landschaftsverbände

a) die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden,

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und Kreise und

c) die Abrechnungsbeträge der Kreise für das Jahr 2016 nach § 7 des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 782).
Aufgehoben durch GFG 2020 vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1009), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.