Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

9 / 13

§ 9

(1) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Stadt Oerlinghausen werden mit der Maßgabe bestätigt, daß sie sich nicht auf die Gemeinde Kachtenhausen erstrecken. [Anlage 1 (Fn 1)]

(2) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Leopoldshöhe werden bestätigt. [Anlage 2 (Fn 1)]

(3) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Juni 1968 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Bad Salzuflen werden bestätigt. [Anlage 3 (Fn 1)]

(4) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Lemgo werden bestätigt. [Anlage 4 (Fn 1)]

(5) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bega, Hillentrup, Humfeld, Schwelentrup und Wendlinghausen vom 23. September 1967 wird bestätigt. [Anlage 5 a (Fn 1)]

Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Dörentrup in Verbindung mit dem abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 23. September 1967 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß in Ziffer 3 nach Satz 1 eingefügt wird: [Anlage 5 b (Fn 1)]

,,Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dörentrup, im übrigen gilt Ziffer 2 Satz 2 entsprechend."

(6) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Barntrup werden bestätigt. [Anlage 6 (Fn 1)]

(7) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Kalletal werden bestätigt. [Anlage 7 (Fn 1)]

(8) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Extertal werden bestätigt. [Anlage 8 (Fn 1)]

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1968 S. 352.

Fn2

§ 10 Abs. 2 gegenstandslos; Änderungsvorschrift.

Fn3

SGV. NW. 2020.