Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 4

(1) Die Gemeinden Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward (Amt Kalkar) und die Gemeinde Emmericher Eyland (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalkar und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 160.