Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 20.5.2023
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§ 1
(1) Die Stadt Zülpich, die Gemeinden Bessenich, Nemmenich, Oberelvenich, Rövenich, Wichterich und Weiler in der Ebene (Amt Zülpich-Land), die Gemeinden Dürscheven (Amt Frauenberg), die Gemeinden Enzen, Linzenich-Lövenich und Ülpenich (Amt Satzvey-Wachendorf-Enzen) sowie die Gemeinden Langendorf, Merzenich und Sinzenich (Amt Sinzenich) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Zülpich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Die Ämter Zülpich-Land und Sinzenich werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Zülpich.
(3) Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Köln über die aus Anlaß des Zusammenschlusses der in Absatz 1 genannten Gemeinden zu einer neuen Stadt Zülpich zu regelnden Einzelheiten vom 28. April 1969 werden bestätigt. [Anlage 1 (Fn 1)]
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 264. |
SGV. NW. 2035. |