Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 7

(1) Die Gemeinden Beusingsen, Elfsen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Enkesen im Klei, Heppen, Herringsen, Lohne, Neuengeseke, Opmünden, Bad Sassendorf (Amt Lohne) sowie die Gemeinden Weslarn (Amt Borgeln-Schwefe), Ostinghausen und Bettinghausen (Amt Oestinghausen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Sassendorf und führt die Bezeichnung ,,Bad".

(2) Das Amt Lohne wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Bad Sassendorf.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1969 S. 300, ber. S. 652.

Fn 2

GV. NW. 1969 S. 300.