Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 10.6.2023
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§ 2
Die Stadt Vreden und die Gemeinde Ammeloe werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Vreden und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578. |