Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

3 / 10

§ 3

(1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.

(2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.