Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2

(1) Die Gemeinden Baasem, Berk, Dahlem, Kronenburg und Schmidtheim (Amt Schmidtheim) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dahlem.

(2) Das Amt Schmidtheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dahlem.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 383.