Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinden Dormagen und Hackenbroich (Amt Dormagen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dormagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Dormagen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Dormagen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 409.