Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 3

(1) Die Gemeinden Hamb, Labbeck und Sonsbeck (Amt Sonsbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Sonsbeck.

(2) Das Amt Sonsbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Sonsbeck.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 410.