Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 4

(1) Die Gemeinden Rheurdt und Schaephuysen (Amt Rheurdt) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Rheurdt.

(2) Das Amt Rheurdt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rheurdt.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 410.