Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
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§ 1
Errichtung und Rechtsform
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet unter dem Namen „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Düsseldorf hat.
In Kraft getreten am 31. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1001). |