Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
17 / 18 |
§ 17
Eintritt, Gebühren
(1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt eine Satzung.
In Kraft getreten am 31. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1001). |