Historische SGV. NRW.
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§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Stiftungsrecht zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2025 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.
Der Minister des
Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Kraft getreten am 7. August 2020 (GV. NRW. S. 722). |