Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 5
Vorrang, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor. Unbeschadet davon bleiben die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden befugt, im Einzelfall auch von dieser Verordnung abweichende Anordnungen zu treffen.

(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 15. September 2020 außer Kraft.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. September 2020 (GV. NRW. S. 800a).

Obsolet durch Fristablauf.