Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Name, Rechtsform, Sitz

1. Die Provinzial Rheinland Holding (im Folgenden: PRH) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die an Wettbewerbsunternehmen beteiligt ist. Die PRH führt die Zusatzbezeichnung „Ein Unternehmen der Sparkassen“.

2. Sitz der PRH ist Düsseldorf.

3. Die PRH ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. Das Dienstsiegel enthält das Wappenschild der ehemaligen Rheinprovinz und trägt in der Umschrift den Namen der PRH.

4. Die von der PRH ausgestellten und mit dem Dienstsiegel oder Dienststempel versehenen Schriftstücke sind öffentliche Urkunden.

5. Die PRH ist berechtigt, die Mitwirkung und Unterstützung der Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen Erstattung der baren Auslagen in Anspruch zu nehmen und von ihnen Auskünfte über Angelegenheiten, die mit der Geschäftstätigkeit der PRH im Zusammenhang stehen, einzufordern, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Die PRH ist befugt, die öffentlichen Bücher (Grundbücher) und Akten einzusehen und einfach beglaubigte Abschriften anzufordern.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 23. September 2020 (GV. NRW. S. 893).

Fn 2

In Rheinland-Pfalz bekannt gegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 35 vom 21. September 2020, S. 619.