Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 105 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

 

§ 6
Fachbereiche

(1) Die Stellung der in der Abteilung Gummersbach vorhandenen Fachbereiche innerhalb der Fachhochschule Köln und ihre Vertretung in den zentralen Gremien richten sich nach der Grundordnung der Fachhochschule Köln. Bis zur nächsten Wahl nehmen die gewählten Organe dieser Fachbereiche ihre Aufgaben innerhalb der Fachhochschule Köln weiter wahr.

(2) Die Dekane dieser Fachbereiche sowie die bisherigen Gummersbacher Vertreter im Gründungssenat der Universität - Gesamthochschule - Siegen nehmen bis zur nächsten Wahl an den Sitzungen des Senats der Fachhochschule Köln mit beratender Stimme teil.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1983 S. 165.

Aufgehoben durch Artikel 105 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

Fn 2

§ 8 entfällt; Änderungsvorschriften.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 30. Mai 1983.