Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 574); in Kraft getreten am 1. Januar 2000.

 

§ 3
Weiterbildungsentwicklungsplan

Der Weiterbildungsentwicklungsplan umfaßt mindestens die Einzelangaben der kommunalen Weiterbildungseinrichtungen und der Planungsbeteiligten sowie eine zusammenfassende Darstellung durch den Planungsträger (§ 12 Abs. 2 WbG). Die Darstellung beinhaltet eine Beschreibung der Versorgung mit Weiterbildungsangeboten, der geplanten und erforderlichen Entwicklungen sowie der Bezüge zu anderen kommunalen Fachplanungen. Sie beschreibt die Zielvorstellungen des Planungsträgers vor dem Hintergrund der Gebiets- und Bevölkerungsstruktur.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1983 S. 267. Aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW.  S. 574); in Kraft getreten am 1. Januar 2000.

Fn2

SGV. NW. 223.

Fn3

§ 7 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.

Fn4

GV. NW. ausgegeben am 22. Juli 1983.