Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.12.2023
![]() | 2 / 9 | ![]() |
§ 2
Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
IT. NRW - Statistisches Landesamt - stellt die durch den Zensus 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden fest. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Satz 1 erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber jeder Gemeinde. Ein Rechtsbehelf hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung.
In Kraft getreten am 12. Juni 2021 (GV. NRW. S. 690). |
|