Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
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§ 11
Beirat
Das für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaanpassungspolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bereiche des Landes.
In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 910). |
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