Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Heilungsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(2) Die Vorschriften der Gemeindeordnung stehen der Rechtmäßigkeit von Nachtragssatzungen zur Haushaltssatzung 2021 und von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Zeitraum zwischen dem 22. Juli 2021 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung beschlossen worden sind, nicht entgegen, soweit diese Verordnung Abweichungen von den Vorschriften der Gemeindeordnung zulässt und die Regelungen dieser Verordnung eingehalten wurden.

Die Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. August 2021 (GV. NRW. S. 978).

Obsolet.