Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnunganlagen Tiefbohrung "Bromskirchen" in Bromskirchen, Kreis Waldeck-Frankenberg, Land Hessen, und Tiefbohrung "Struth"in Hallenberg, Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, ist die Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Diese handelt unter Anwendung des in Hessen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Kassel, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Hessen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1998 S. 107.