Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung der Unfallkasse vom 10.12.2007 (GV. NRW. S. 621), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

 

§ 13
Vorstand

(1) Der Vorstand verwaltet die Landesunfallkasse.

(2) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreterin/des Stellvertreters (§ 62 Abs. 1 SGB IV),

2. Beschlussfassung über seine Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1 SGB IV),

3. Vorschlag an die Vertreterversammlung für die Wahl der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters (§ 36 Abs. 2 SGB IV),

4. Aufstellung des Haushaltsplans (§ 70 Abs. 1 Satz 1 SGB IV),

5. Beschlussfassung über Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen (§§ 72, 73, 75 Abs. 1 Satz 2 SGB IV),

6. Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Entschädigungsregelung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und Ausschüsse der Landesunfallkasse (§ 41 Abs. 4 Satz 1 SGB IV),

7. Beschlussfassung über Amtsentbindungen und -enthebungen (§ 59 Abs. 2 und 3, § 36 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IV),

8. Beschlussfassung über die Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane (§ 60 Abs. 1 bis 4 SGB IV),

9. Erlaß von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer obliegen (§ 35 Abs. 2 SGB IV),

10. Mitteilung des Ergebnisses der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen und Änderungen in ihrer Zusammensetzung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 Abs. 4 Satz 2 SGB IV),

11. Aufstellung der Kassenordnung (§ 2 SVRV i. V. m. § 8 SRVwV) sowie von Bestimmungen über die Führung sonstiger Kassenbücher nach § 28 SRVwV,

12. Beschlussfassung über die Durchführungsanweisungen zu Unfallverhütungsvorschriften,

13. Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamtinnen/Beamten von der Besoldungsgruppe A 13 h.D. an aufwärts sowie Einstellung, Eingruppierung und Kündigung von Angestellten der Vergütungsgruppen II a BAT und höher auf Vorschlag der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers,

14. Wahrnehmung der Disziplinarbefugnisse nach § 15 DO NW,

15. Beschlussfassung von Richtlinien über die Anlegung und Verwaltung des Vermögens und der Rücklage,

16. Beschlussfassung von Richtlinien über die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß von Ansprüchen (§ 76 Abs. 2 SGB IV),

17. Bestellung der Mitglieder der Rentenausschüsse (§ 19 Abs. 3),

17a Wahl oder Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern des Präventionsausschusses gemäß § 20a Abs. 5 Satz 2 und 3,

18. Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Vorhaltung und Finanzierung einer Rücklage sowie über Zuweisungen an die Rücklage und Entnahmen aus der Rücklage (§ 26 Abs. 2),

19. Beschlussfassung über eine von § 137 Abs. 2 SGB VII abweichende Regelung über den Übergang von Entschädigungslasten bei Zuständigkeitswechsel,

20. Verhängung von Geldbußen (§ 112 Abs. 1 SGB IV),

21. Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten, die der Vertreterversammlung vorzulegen sind (§ 12 Nr. 18),

22. Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten, die dem Vorstand durch Gesetz oder sonstiges für die Landesunfallkasse maßgebendes Recht zugewiesen sind oder werden,

23. Bestellung der Delegierten und stellvertretenden Delegierten in der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Unfallkassen,

24. Bestellung von geeigneten Sachverständigen zur Prüfung der Jahresrechnung (§ 27 Abs. 3 Satz 1) sowie Vorlage der geprüften Jahresrechnung nebst Prüfbericht und Stellungnahme an die Vertreterversammlung (§ 27 Abs. 4).

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1998 S. 226, geändert durch Erste ÄndSatzung v. 17. 3.1999 (GV. NRW. S. 208), Zweite ÄndSatzung v. 7.11.2001 (GV. NRW. S. 817); Dritte ÄndSatzung v. 6. 11. 2003 (GV. NRW. S. 747), in Kraft getreten am 1. Januar 2004; Vierte ÄndSatzung v. 15.7.2004 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 9. September 2004; 5. ÄndSatzung v. 31.3.2006 (GV. NRW. S. 213), in Kraft getreten am 8. Juni 2006, Änderung zu § 17 Abs. 2 in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2006.

Aufgehoben durch Satzung der Unfallkasse vom 10.12.2007 (GV. NRW. S. 621), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.