Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung der Unfallkasse vom 10.12.2007 (GV. NRW. S. 621), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

 

§ 22
Unterstützung der Landesunfallkasse durch die Unternehmer

Über die gesetzlich im einzelnen festgelegten Pflichten hinaus haben die Unternehmer die Landesunfallkasse bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen (§ 191 SGB VII).

Die Unterstützungspflicht bezieht sich insbesondere auf

1. die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe,

2. die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten,

3. die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt,

4. die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus,

5. die Erbringung von Leistungen,

6. die medizinische und berufliche Rehabilitation

7. die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beiträgen einschließlich der Beitragsberechnungsgrundlagen,

8. die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

Hierzu hat der Unternehmer insbesondere

1. alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle vorhandene Beweis- oder sonstigen Urkunden vorzulegen sowie

2. die Maßnahmen der Landesunfallkasse auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, insbesondere die Anweisungen durchzuführen, welche die Landesunfallkasse wegen der Heilbehandlung allgemein oder für den Einzelfall gibt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1998 S. 226, geändert durch Erste ÄndSatzung v. 17. 3.1999 (GV. NRW. S. 208), Zweite ÄndSatzung v. 7.11.2001 (GV. NRW. S. 817); Dritte ÄndSatzung v. 6. 11. 2003 (GV. NRW. S. 747), in Kraft getreten am 1. Januar 2004; Vierte ÄndSatzung v. 15.7.2004 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 9. September 2004; 5. ÄndSatzung v. 31.3.2006 (GV. NRW. S. 213), in Kraft getreten am 8. Juni 2006, Änderung zu § 17 Abs. 2 in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2006.

Aufgehoben durch Satzung der Unfallkasse vom 10.12.2007 (GV. NRW. S. 621), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.