Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 2
Übergangsregelung für das erste Quartal 2022
Bei der Berechnung der Integrationspauschalen für das erste Quartal 2022 sind auch die Personen nach § 14 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zu berücksichtigen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 15. Januar 2020 neu eingereist oder in diesem Zeitraum in Deutschland geboren sind.
In Kraft getreten am 14. Januar 2022 (GV. NRW. S. 40). |
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