Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 2
Übergangsregelung für das erste Quartal 2022

Bei der Berechnung der Integrationspauschalen für das erste Quartal 2022 sind auch die Personen nach § 14 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zu berücksichtigen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 15. Januar 2020 neu eingereist oder in diesem Zeitraum in Deutschland geboren sind.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 14. Januar 2022 (GV. NRW. S. 40).