Historische SGV. NRW.

 1 / 6

Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.

 

§ 1
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

(1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für die Haushaltsjahre 2000 bis 2002 nach dem in der Anlage 1 festgesetzten Schlüssel aufgeteilt.

(2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 1999 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Haushaltsjahre 1998 und 1999 vom 27.1.1998 (GV. NRW. 1998 S. 114) anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 316.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen vom 24. März 2005 (GV. NRW. S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.