Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Ziele

Um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zu den im Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 908) in der jeweils geltenden Fassung verankerten Klimaschutzzielen zu leisten, soll der Ausbau der Photovoltaik verstärkt werden. Hierzu sollen die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 27. August 2022 (GV. NRW. S. 891).